|
|
 |
|
|
 |
 |
| |
Navigation:
|
|
|
 |
 |
| |
|
|
 |
|
 |
 |
| |
Service / Infos:
|
|
|
 |
|
|
|
|
Professionelle Moderation und Entertainment!
|
|
Matt Williams
50739 Köln
Deutschland
Eingetragen seit:
11.08.2009 15:02:00
Visitenkarten Besuche:
378
Eingetragen in Rubrik:
Moderatoren |
 |
|
|
Zusätzlich zur Moderation können Sie Ihr Event mit der "Matt Williams Show" (ab 30 Minuten) beliebig ergänzen und von dem Entertainer zu einer 1 stündigen Gala-Show ausbauen lassen! Erleben Sie z. B. die 14 Teenies (Vizewelt- und mehrfache Europameister im Showtanz) gemeinsam mit Matt Williams in einzigartigen Tanz und Gesangschoreographien zu Songs von Frank Sinatra oder Robbie Williams. Oder vielleicht auch 8 „original Blues-Brothers“, die gemeinsam mit Matt Williams und ihrer Tanzshow-Choreographie kein Auge trocken lassen.
Als Moderator hat Matt Williams auf Messen als auch auf privaten Veranstaltungen immer den richtigen Ton getroffen. Als Sänger hat Matt Williams seinen eigenen, unverwechselbaren Stil entwickelt. Der erfolgreiche Künstler steht mit seinem Soloprogramm auf den Bühnen und begeistert sein Publikum mit einzigartig interpretierten Songs von Weltstars wie Joe Cocker, Elton John, James Brown, Frank Sinatra und vielen anderen.
Im Fernsehen wirkt Matt Williams seit mehreren Jahren immer wieder als Darsteller in verschiedenen Rollen in Serien wie „K11“, „Lenßen & Partner“, „Richter Alexander Hold“ oder der „Comedy Falle“ mit.
Hörproben befinden sich auf der Homepage von Matt Williams.
|
Dieser Anbieter hat weitere Visitenkarten in den folgenden Rubriken:
Alleinunterhalter: Entertainer Matt Williams - Songs von Sinatra bis Queen
Sänger: Die „Matt Williams - Show“, mit Songs von Sinatra bis R...
Solisten: Matt Williams, der Entertainer als Solist für Ihren Eve...
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Im Bereich
Recherche
finden Sie spezielle Suchfunktionen, wie z.B. die
Musik-Suche
Damit können Sie
schnell und einfach Bands,
Alleinunterhalter & DJs mit möglichst kurzem Anfahrtsweg
finden, die den
gewünschten Termin innerhalb der letzten 30 Tage noch als FREI gemeldet haben. |
|
|
|
|
|
|
 |